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Recht & Planung 15. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Laub auf dem Gehweg: Warum die Räumpflicht teurer werden kann als gedacht

Im Herbst reicht oft ein einziges verregnetes Wochenende, und der Gehweg vor dem Haus liegt unter einer dünnen, glitschigen Schicht aus nassem Laub. Was harmlos aussieht, wird für Fußgänger schnell zur Stolperfalle – und für Grundstücksbesitzer schneller zum Problem, als vielen bewusst ist.

Laub auf dem Gehweg: Warum die Räumpflicht teurer werden kann als gedacht
Symbolbild, KI-generiert – zeigt kein reales Projekt

Ein Griff, der schnell mal vergessen wird

Zwischen Arbeit, Familie und dem ohnehin vollen Herbstprogramm im Garten rutscht das Laubkehren gern mal auf der Prioritätenliste nach unten. Verständlich – und trotzdem riskant, denn rechtlich gehört es zu den Pflichten, die man als Eigentümer nicht einfach aussitzen kann.

Was die Räumpflicht konkret verlangt

Wer ein Grundstück besitzt, das an einen öffentlichen Gehweg grenzt, ist für dessen Sicherheit mitverantwortlich. Das gilt im Winter für Schnee und Eis genauso wie im Herbst für Laub. Üblich ist eine Räumzeit werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags meist ab 9 Uhr. Die genauen Zeiten und der Umfang der Pflicht stehen in der jeweiligen kommunalen Satzung – ein kurzer Blick dorthin lohnt sich, weil sich die Details von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

Betroffen ist meist nicht nur der eigene Vorgarten, sondern auch der angrenzende öffentliche Gehweg, mancherorts zusätzlich ein Streifen der Straße. Mieter können diese Pflicht übernehmen, wenn es der Mietvertrag ausdrücklich regelt – ansonsten bleibt sie beim Eigentümer hängen.

Wenn es trotzdem passiert

Rutscht jemand auf nassem Laub aus, obwohl geräumt werden müsste, und verletzt sich dabei, kann das teuer werden. Grundstücksbesitzer haften in solchen Fällen grundsätzlich mit dem eigenen Vermögen. In der Praxis springt meist die private Haftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, es gibt eine und sie deckt das betroffene Grundstück auch tatsächlich ab. Bei vermieteten oder unbebauten Grundstücken reicht eine normale Privathaftpflicht oft nicht aus; hier braucht es eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Es lohnt sich, das einmal zu prüfen, bevor der Ernstfall eintritt und nicht erst danach.

Warum manche Flächen das Problem von vornherein verringern

Wie schnell Laub zur echten Gefahr wird, hängt nicht nur davon ab, wie oft gekehrt wird, sondern auch vom Belag selbst. Glatte, stark polierte Oberflächen werden unter nassem Laub besonders tückisch, weil sich kaum Grip aufbaut. Strukturierte, etwas raue Pflastersteine bieten dagegen spürbar mehr Halt – auch dann, wenn mal ein Blatt liegen bleibt, das beim Kehren übersehen wurde.

  • — Rutschhemmende, matte Oberflächenstruktur statt glatt polierter Platten
  • — Ausreichendes Gefälle, damit sich Feuchtigkeit gar nicht erst sammelt
  • — Fugen, die Wasser ableiten statt es unter dem Laub zu stauen
  • — Hellere Beläge machen liegen gebliebenes Laub und Nässe schneller sichtbar

Räumen, aber richtig

Für den Alltag reichen meist Besen oder Laubbläser – und es ist sinnvoller, lieber öfter kurz zu kehren, als einmal pro Woche große Mengen auf einen Schlag zu entfernen. Auf den Hochdruckreiniger sollte man im Herbst eher verzichten, er treibt nasses Laub eher in die Fugen, als es wirklich zu entfernen. Kompostierbares Laub gehört in die Biotonne oder auf den eigenen Komposthaufen, nicht einfach auf die Straße gefegt.

Unser Rat

Die Räumpflicht lässt sich mit ein paar Minuten am Tag erledigen – ärgerlich wird es erst, wenn sie vergessen wird und tatsächlich etwas passiert. Wer schon beim Pflastern auf die richtige Oberfläche und ein sauberes Gefälle achtet, hat im Herbst ohnehin deutlich weniger damit zu tun. Wir beraten Sie gern, welcher Belag zu Ihrem Grundstück passt – damit Laub im Herbst ein optisches Thema bleibt und kein rechtliches.

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